Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Du hast Fragen, Kommentare oder Feedback – tritt mit uns in Kontakt .

Datum 24.03.2021

"Wir bringen unser Land gut durch die Krise" (24.03.2021)

Daniel Günther: "Wir bringen unser Land gut durch die Krise" Datum 24.03.2021

Bund und Länder haben noch einmal über die Beschlüsse vom Dienstag beraten. Ministerpräsident Günther berichtete im Landtag über die Ergebnisse.

Der harte Oster-Lockdown ist vom Tisch – das haben die Ministerpräsident:innen der Länder und die Bundeskanzlerin in einer außerplanmäßigen Konferenz beschlossen. Vor den Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags stellte Ministerpräsident Daniel Günther nun die Ergebnisse der Verhandlungen vor. Es sei kein leichter Tag, sagte er. Auch wenn die Bundeskanzlerin die Verantwortung für diese Fehlentscheidung übernommen habe, seien es die Regierungschef:innen gewesen, die dem Vorschlag zugestimmt hätten. Dennoch sei es gerade in einer Pandemie wichtig, falsche Entscheidungen auch zurückzunehmen. "Deswegen finde ich es richtig, dass wir diesen Fehler gemeinsam eingestanden und korrigiert haben."

Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen.

Zu den Ergebnissen der jüngsten Bund-Länder-Konferenz sagte Günther, er habe sich mehr erhofft. Dennoch trage er die Entscheidungen mit. Die Vertreter:innen der Länder hatten vereinbart, dass touristische Beherbergungsbetriebe und die Außengastronomie über die Ostertage weiterhin geschlossen bleiben müssten. Im Vorfeld der Konferenz hatte sich der Regierungschef gemeinsam mit Niedersachsens Ministerpräsident Stefan Weil und seiner Amtskollegin in Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, für vorsichtige Lockerungen in diesem Bereich ausgesprochen. Günther dankte Weil und Schwesig für ihre Unterstützung: ""Das war Verlässlichkeit. Wir haben uns in der Konferenz gemeinsam für die norddeutschen Interessen eingesetzt."" Der Vorschlag sei jedoch am Widerstand der anderen Länder und der Bundesregierung gescheitert.

Erfolge habe es jedoch in Bezug auf Unterstützungsleistungen für die betroffenen Branchen gegeben, sagte der Regierungschef. So habe der Bund zugesichert, zusätzliche Hilfszahlungen für besonders belastete Branchen aufzulegen, die seit langem geschlossen sind. Er gehe davon aus, dass insbesondere auch Hotels und Gaststätten davon profitieren werden. ""Das halte ich für zwingend notwendig, denn insbesondere diese Bereiche sind zum Teil am Ende ihrer Kräfte.""
Modellregionen für kontrollierte Öffnungen

Darüber hinaus hätten sich Bund und Länder darauf verständigt, Modellregionen zu definieren, in denen weitere Öffnungsschritte unter kontrollierten Bedingungen möglich sein sollen. Dazu zählten insbesondere regelmäßige Corona-Tests. Die Landesregierung werde darüber beraten und Anfang der kommenden Woche geeignete Regionen benennen.
Achtsam bleiben !

""Ich sage mit Stolz: Wir bringen unser Land gemeinsam gut durch diese Krise"", sagte Günther. Auch wenn die Infektionszahlen in Schleswig-Holstein deutlich niedriger seien als in anderen Teilen Deutschlands, bleibe die Landesregierung weiterhin vorsichtig und umsichtig. ""Unser Handeln beweist, dass behutsame Öffnungsschritte möglich sind." "Er werde sich bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz dafür einsetzen, kündigte der Regierungschef an. Gleichzeitig appellierte er an die Bürger:innen, sich in den nächsten Wochen weiterhin vorsichtig zu verhalten.
Außengastronomie soll nach Ostern öffnen dürfen.

Am 12. April werde eine neue Verordnung in Kraft treten, erklärte Günther. Diese werde erste Öffnungen für die Außengastronomie in Kreisen mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 beinhalten.

Datum 05.02.2021

Hinweis auf Qualitätsmangel bei bestimmten KN95-Masken

Nach dem Hinweis aus einem Gesundheitsamt über im Umlauf befindliche mangelhafte KN95-Masken warnt das Gesundheitsministerium vor deren Nutzung.

Masken mit folgender Bezeichnung sollten derzeit nicht genutzt werden:

KN95 Protective Mask,
Model No: ZX-168,
GB-2626-2006

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese aufgrund deutlicher Mängel ihre Funktion nicht erfüllen und dadurch die Übertragung einer Infektion begünstigen.

Die Masken entsprechen nach den derzeitigen Kenntnissen auch nicht den Anforderungen der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, dürfen also beispielsweise auch nicht in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Der Vertriebsweg ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

weitere Corona-Themen :

(10.02.2021 bis vermutlich ??. März 2021)

Erneute Corona-Verordnung verlängert (10.02.2021)

Corona-Verordnung verlängert

Lockdown-Ligth, Datum 12.02.2021 [ Quelle: Landesregierung SH ]

Nach der Konferenz von Bund und Ländern verlängert die Landesregierung die bisherigen Corona-Regelungen. Erste Änderungen sind ab dem 22. Februar geplant.

Schleswig-Holstein verlängert den Lockdown bis zum 21. Februar. Darauf hatten sich die Koalitionsspitzen im Anschluss an die Konferenz der Ministerpräsident:innen der Länder mit der Bundeskanzlerin geeinigt. Nun wird die bestehende Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert.

Damit gelten die bisherigen Regelungen, etwa zu Kontaktbeschränkungen, Besuchen in Pflegeeinrichtungen sowie Kita Kita-Schließungen, bis einschließlich 21. Februar. Zugleich wird die Corona-Quarantäneverordnung bis zum 7. März verlängert.

Schul- und Kita-Öffnungen geplant

In der kommenden Woche wird die Landesregierung verschiedene Änderungen umsetzen. So sollen unter anderem die Kindertagesstätten ab dem 22. Februar wieder in den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen gehen. Auch die Grundschüler:innen kehren dann wieder in den Präsenzunterricht unter Coronabedingungen in die Schulen zurück. Ausnahmen gelten dabei für die Kreise und kreisfreien Städte mit diffusem, höheren Infektionsgeschehen oder Verbreitung einer Virusvariante.

Weitere Erleichterungen sind für den 1. März vorgesehen, beispielsweise die Öffnung von Sportstätten, Wildparks und Friseurbetrieben.

Begründung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 12. Februar 2021 gemäß § 28a Absatz 5 Satz 1 IfSG:

Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben.

Derzeit bewegen sich die Zahlen mit leicht sinkender Tendenz. Aktuell (Stand 11. Februar 2021) haben in Schleswig-Holstein sieben Kreise und kreisfreie Städte die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschritten (Stand 27. November 2020: 5 Kreise und kreisfreie Städte). Ein Kreis und zwei kreisfreie Städte haben die Zahl von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen aktuell überschritten. Der höchste Inzidenzwert liegt aktuell (Stand 11. Februar 2021) bei 133,1 in der kreisfreien Stadt Flensburg. Die 7-Tages-Inzidenz liegt im Landesschnitt aktuell bei 61,5 (Stand 11. Februar 2021).

Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen aktuell beibehalten werden. Im Übrigen wird auf die Begründung der Landesverordnung vom 22. Januar 2021 (im Internet abrufbar unter der Adresse transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/landesverordnung-zur-bekampfung-des-coronavirus-sars-cov-2-vom-22-januar-2021) Bezug genommen.

(22.01.2021 bis vermutlich 14.02.2021)

Vorzeitige Verlängerung der 2. Trainings-Einstellung (22.01.2021)

Leider immer noch kein Trainingsbetrieb !

Vorzeitig wurde von der Bundesregierung und den Ländern die Fortführung des Lockdown-Ligth verlängert. Unsere Trainingsstätten, die Schwimmhalle Augustinum in Mölln und das Freizeitbad in Reinbek, bleiben somit weiterhin geschlossen. Wir müßen alle geduldig mitarbeiten, das sich die Corona-Lage entspannt und wir baldigst wieder im Trainingsbetrieb treffen können. Bitte habt weiter Geduld und unterstüzt das Vorhaben durch Einsicht. Bleibt geduldig, vorsichtig und gesund. Wir informieren Euch hier über weitere Entscheidungen.

Euer Verein


Neue Regeln ab Montag

Lockdown-Ligth, Datum 22.01.2021 [ Quelle: Landesregierung SH ]

Das Land hat neue Regelungen im Kampf gegen Corona beschlossen, unter anderem die Verschärfung der Maskenpflicht.

Die wichtigsten Änderungen

  • Maskenpflicht: Im Einzelhandel, in Personenverkehren, im Pflegeheimen, bei religiösen Veranstaltungen und Versammlungen sind qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen (OP-Masken oder viren-filternde Masken der Standards N95, KN95 oder FFP2) zu tragen.
  • Kontaktbeschränkungen: Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind weiterhin nur mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig (unabhängig vom Ort des Treffens). Die Unter-Vierjährigen werden von der Zählung ausgenommen. Die bisherigen Ausnahmen zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder von pflegebedürftigen Personen gelten weiter hin. Personen mit Schwerbehindertenausweis dürfen von Begleitpersonen unterstützt werden.
  • Mitarbeiter:innen in voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen müssen im unmittelbaren Kontakt mit Bewohner:innen Masken tragen, die die Standards FFP 2, N95 oder KN95 erfüllen.
  • Religiöse Zusammenkünfte: Neben den bereits gültigen Vorschriften (Mindestabstand, kein Gemeindegesang etc.) gilt auch hier die Pflicht zum Tragen von qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckungen (auch am Platz). Für Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen muss spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn der zuständigen Behörde das Hygienekonzept vorgelegt werden.

Neue Regeln für Einreisende

Das Land hat ebenfalls die Corona-Quarantäneverordnung angepasst. Mit Blick auf den Eintrag von Virusvarianten wurde die Quarantänedauer von 10 auf 14 Tage verlängert. Die Möglichkeiten zur Verkürzung durch "Frei-Testung" sowie die "Arbeitsquarantäne" entfallen.

Per Erlass werden Testpflichten für Grenzpendler und Grenzgänger in Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte eingeführt. Analog zu den Regelungen in Dänemark müssen diese künftig einen negativen Corona-Test (PCR oder POC) vorweisen können, der höchstens sieben Tage alt sein darf.

Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss bereits laut Bundes-Einreiseverordnung spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.

  • Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter einreiseanmeldung.de nutzen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren.
  • Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen.
  • Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss bereits vor der Einreise – gegebenenfalls gegenüber dem Beförderungsunternehmen – nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.

Verordnungen und Erlasse werden hier veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

(05.01.2021 bis vermutlich 31.01.2021)

Weitere Fortführung der 2. Trainings-Einstellung (05.01.2021)

Leider immer noch kein Trainingsbetrieb !

Die Fortführung des Lockdown-Ligth wurde beschlossen. Unsere Trainingsstätten, die Schwimmhalle Augustinum in Mölln und das Freizeitbad in Reinbek, bleiben weiterhin geschlossen. Wir müßen alle geduldig mitarbeiten, das sich die Corona-Lage entspannt und wir baldigst wieder im Trainingsbetrieb treffen können. Bitte habt weiter Geduld und unterstüzt das Vorhaben durch Einsicht. Bleibt gesund und informiert Euch hier über weitere Entscheidungen.

Euer Verein


"Zeit für Lockerungen nicht gegeben"

Lockdown-Ligth, Datum 05.01.2021 [ Quelle: Landesregierung SH ]

"Wir haben in Deutschland ein zu hohes Infektionsgeschehen - auch bei uns in Schleswig-Holstein sind die Zahlen immer noch erschreckend hoch. Wir haben immer noch kein genaues Lagebild darüber, wie sich die Zahlen über Weihnachten und Neujahr entwickelt haben. Im Moment sind wir bei Werten etwas über 80, aber ich glaube, es ist eine Tatsache, dass im Moment nicht das ganze Infektionsgeschehen abgebildet ist", sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. "Die Zeit für Lockerungen ist deshalb im Moment nicht gegeben".

Schulen bleiben zu

Nach Gesprächen mit Experten hatten sich die Ministerpräsident:innen der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel deshalb auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar, strengere Kontaktbeschränkungen sowie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Hochinzidenzgebieten verständigt.

Schulen sollen ebenfalls bis zum Monatsende weitestgehend geschlossen bleiben. Es findet kein Präsenzunterricht statt, sondern lediglich eine Notbetreuung. Für die Abschlussklassen solle es eine Präsenzmöglichkeit geben, kündigte Günther an. Diese und weitere Regelungen für den Schulbetrieb werde Bildungsministerin Karin Prien am Mittwoch bekanntgeben. Auch über die Regelungen für Kitas werde dann informiert.

Kontaktbeschränkungen notwendig

Die hohen Infektionszahlen machten zwei weitere Verschärfungen notwendig, erklärte der Regierungschef. Bund und Länder hätten sich auf strengere Kontaktbeschränkungen geeinigt. Wie bereits im März gelte nun wieder die Regel, dass sich Angehörige eines Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen dürfen. "Ich weiß, dass das hart ist, aber wir brauchen eine weitere Beschränkung der Kontakte. Nur wenn sich alle an die Regeln halten, dann werden wir mit den Inzidenzzahlen in Schleswig-Holstein so weit nach unten kommen, dass wir wieder Perspektiven für diejenigen erreichen können, die deutlich härter als andere gebeutelt sind, weil sie ihrem Beruf nicht nachgehen können, sie ihre Betriebe nicht öffnen dürfen", sagte Günther.

Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Bund und Länder hatten sich außerdem auf eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit geeinigt. Das betrifft Menschen in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen. Diese dürfen sich dann nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Ausgenommen sind Fahrten zur Arbeit oder Arztbesuche. Reisen und Tagesausflüge sind dann nicht erlaubt. Derzeit sei Schleswig-Holstein noch weit von diesen Zahlen entfernt, sagte Günther, aber die Bundesländer, die den Bewegungsradius bereits eingesetzt haben, hätten damit gute Erfahrungen gemacht, auch, dass sich viele Menschen daran hielten.

Mit Solidarität durch die Krise

"Das Ganze, was wir hier machen, lebt auch davon, dass möglichst viele Menschen das auch aus eigener Überzeugung mitmachen, dass alle eben auch wissen: Wenn wir durch diese schwere Krise kommen wollen, dann geht’s nur mit Solidarität", betonte Günther und appellierte an die Schweswig-Holsteiner:innen sich auch weiterhin an die Regeln zu halten.

Am 25. Januar wollen Bundeskanzlerin und Ministerpräsident:innen wieder zusammen kommen, um das weitere Vorgehen für Februar zu besprechen.

(29.11.2020 bis vermutlich 10.01.2021)

Fortführung der 2. Trainings-Einstellung (29.11.2020)

Leider immer noch kein Trainingsbetrieb !

Die Fortführung des Lockdown-Ligth wurde beschlossen. Unsere Trainingsstätten, die Schwimmhalle Augustinum in Mölln und das Freizeitbad in Reinbek, bleiben weiterhin geschlossen. Wir müßen alle geduldig mitarbeiten, das sich die Corona-Lage entspannt und wir baldigst wieder im Trainingsbetrieb treffen können. Bitte habt weiter Geduld und unterstüzt das Vorhaben durch Einsicht. Bleibt gesund und informiert Euch hier über weitere Entscheidungen.

Euer Verein


Gemeinsam gegen Corona

Lockdown-Ligth, Datum 29.11.2020 [ Quelle: Landesregierung SH ]

Land passt Corona-Bekämpfungsverordnung an: Kosmetikstudios und Wildparks dürfen wieder öffnen, Kontaktbeschränkungen bleiben.

Aufgrund der aktuellen Infektionslage und nach den Gesprächen der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch hat das Landeskabinett am Sonntag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Schleswig-Holstein verzeichnet im Gegensatz zum Bundesdurchschnitt vergleichsweise niedrige Infektionszahlen und setzt daher nicht alle Punkte der Beschlüsse der Bund-Länder-Gespräche um. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet.

Ministerpräsident Daniel Günther bedankte sich bei allen Schleswig-Holsteiner:innen, die mit ihrem disziplinierten Verhalten seit Monaten dazu beitrügen, dass die Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein beherrschbar bleibe. "Das ist auch weiterhin der Schlüssel, mit dem wir diese Herausforderung meistern werden. Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem wir alle wieder etwas mehr Zuversicht und Optimismus haben können. Jeder von uns kann dafür etwas tun, diese Krise zu meistern."

"Kein Grund zur Sorglosigkeit"

Die Landesregierung habe früh sehr einschneidende Regelungen beschlossen, um das Infektionsgeschehen zu bremsen und die Bürger:innen zu schützen. Dies zeige nun Wirkung, erklärte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. "In Schleswig-Holstein wird aufgrund der guten Ausgangslage deshalb an den grundsätzlichen Regelungen festgehalten – in einigen wenigen Bereichen können wir sogar vorsichtig wieder öffnen, in anderen Bereichen gibt es zusätzliche Maßnahmen. Nach wie vor besteht kein Grund zur Sorglosigkeit – Kontaktbeschränkungen, das Vermeiden von Menschenansammlungen, Hygieneregeln und die Maskenpflicht bleiben auch heute die effektivsten Mittel", appellierte Garg. Die Arbeitsfähigkeit der Gesundheitsämter, der Ärzt:innen und Pfleger:innen müsse stets gewährleistet sein.

Kontaktbeschränkungen bleiben bei 10 Personen

Schleswig-Holstein behält die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen bei: Im öffentlichen Raum dürfen sich auch weiterhin maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Auch im privaten Raum bleibt die maximale Anzahl an Personen, die sich treffen dürfen bei zehn. Wichtig ist nach wie vor, Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum reduzieren.

Diese Regelungen sind neu

Körpernahe Dienstleistungen wie in Nagel-, Kosmetik- sowie Massagestudios dürfen – unter Hygieneauflagen – wieder angeboten werden. Außerdem dürfen die Außenbereiche von Tierparks, Zoos, und Wildparks und ähnlichen Einrichtungen – unter Hygieneauflagen – wieder öffnen.

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird räumlich ausgeweitet. Diese gilt nun zusätzlich nach Ausweisung durch die kommunalen Behörden auch in Bahnhöfen sowie an Bahnhofsvorplätzen und Haltestellen.

Außerdem muss nun auch in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Berufs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, sowie grundsätzlich am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen eine Mund-nasen-Bedeckung getragen werden.
Ausnahmen hierzu gelten:

  • am festen Steh- oder Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;
  • bei schweren körperlichen Tätigkeiten;
  • wenn Kontakte nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen;
  • bei der Nahrungsaufnahme;
  • wenn dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist;
  • im Rahmen gerichtlicher Verhandlungen und Anhörungen.

Regionale Sonderregelungen bei hohen Infektionszahlen

In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Infektionszahlen im schleswig-holsteinischen Vergleich überdurchschnittlich hoch sind, werden regional verschärfte Regelungen in Kraft treten. Sie werden zwischen der Landesregierung und den Kreis-/oder Stadtverwaltungen abgestimmt und per Allgemeinverfügung vom Kreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt verkündet. Regional verschärfte Regelungen sind bisher für den Kreis Pinneberg und die Landeshauptstadt Kiel in Vorbereitung beziehungsweise Umsetzung.

 Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 30. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 20. Dezember 2020.

2. Trainings-Einstellung (02.11. bis einschl. 30.11.2020)

Leider müssen wir unseren Trainingsbetrieb wieder einstellen !

Ab Montag 02.11. bis einschließlich Mo. 30.11.2020 sind die Schwimmhalle Augustinum in Mölln und das Freizeitbad in Reinbek geschlossen. Wir müßen hoffen, das die Corona-Lage sich bis dahin entspannt um ab 1. Dezember 2020 wieder in den Trainingsbetrieb zu kommen. Bitte habt Geduld und unterstüzt das Vorhaben durch Einsicht. Bleibt gesund und informiert Euch hier über weitere Entscheidungen.

Euer Verein

 


Gemeinsam gegen Corona  

Lockdown-Ligth, Datum 28.10.2020 [ Quelle: Landesregierung SH ]

Ab Montag wird das öffentliche Leben in ganz Deutschland weitgehend heruntergefahren. Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben.

"Das ist eine harte Entscheidung. Wir haben beschlossen, bundesweit sehr viel herunterzufahren", sagte Ministerpräsident Daniel Günther am Abend in Kiel. Zuvor hatten die Ministerpräsident:innen der Länder und die Bundeskanzlerin sich auf umfangreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens geeinigt. "Diese Entscheidung ist mir sehr schwer gefallen, aber auch wir in Schleswig-Holstein haben erheblich steigende Zahlen zu verzeichnen", betonte der Regierungschef. Innerhalb eines Tages hätten sich die Ansteckungszahlen hier nahezu verdoppelt. Deshalb habe das Expertengremium der Landesregierung zu einem bundesweit einheitlichen Vorgehen geraten. "Jetzt ist eine nationale Kraftanstrengung notwendig. Es geht um die Gesundheit vieler Menschen."

Regelungen treten Montag in Kraft

Die nun beschlossenen Einschränkungen sollen am 2. November in Kraft treten und vorerst bis Ende November gelten. Folgende Beschlüsse haben die Ministerpräsident:innen gefasst:

  • Kontaktbeschränkungen: Künftig dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch die Angehörigen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch zehn Personen. "Meine eindringliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger lautet: Reduzieren Sie ihre Kontakte deutlich", sagte Günther. "Nutzen wir die nächsten vier Wochen, um die Ansteckungszahlen zu senken."
  • Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen werden geschlossen. Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen bleiben erlaubt. Auch Kantinen dürfen weiterhin öffnen.
  • Freizeit: Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle werden geschlossen. Unterhaltungs-Veranstaltungen werden untersagt.
  • Sport:   Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, auch Trainingseinheiten von Vereinen müssen ausfallen. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga darf weiterhin stattfinden – jedoch nur ohne Zuschauer.

  • Tourismus: Günther appellierte an die Bürger:innen, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, zu verzichten. Das gelte sowohl im Inland und als auch für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
  • Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie oder Fußpflege sind weiterhin möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
  • Einzelhandel: Geschäfte bleiben geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
  • Schulen und Kitas: Die Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen weiterhin geöffnet bleiben. Dasselbe gilt auch für Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

Trainingsstart im Freizeitbad Reinbek (31.08.2020)

Trainingsstart in Reinbek ab 27.08.2020   (Stand 31.08.2020)

Hygiene-Trainings-Konzept Sbk                               Zeitschemata Sbk

Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes der DLRG Schwarzenbek im Freizeitbad Reinbek ist ab dem 27.8.2020 unter Einhaltung des Hygienekonzeptes der Freizeitbad Reinbek GmbH sowie den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln wieder möglich.
Dabei müssen wir jedoch besondere Einschränkungen vornehmen:

  • Die persönlichen Daten der Nutzer mit Namen, Adresse und Telefonnummer einschließlich der Nutzungszeit (Datum + Uhrzeit) sind 4 Wochen aufzubewahren. Auf Verlangen werden diese dem zuständigen Gesundheitsamt ausgehändigt.
  • Die Gruppengröße darf 10 Personen nicht überschreiten.
  • Das Abstandsgebot von mind. 1,50 m muss im gesamten Bad eingehalten werden.
  • Kurze Begrüßung, dabei kein Körperkontakt, d.h. kein Schütteln der Hände, Umarmung etc.
  • Einhaltung üblicher Hygieneregeln (inkl. Husten- und Niesetikette).
  • Wer sich krank fühlt, meldet sich ab und darf nicht am Training teilnehmen.
  • Es dürfen keine Schwimmhilfsmittel wie Bretter, Schwimmgürtel oder Nudeln zum Training eingesetzt werden.
  • Betreten des Freizeitbades der Schwimmer, nur allein ohne Eltern und nur mit dem Übungsleiter, sowie einer Maske.
  • Trainiert wird in festen Gruppen, zu festen Zeiten. Eine Durchmengung der Gruppen ist nicht möglich.
  • Die Hinweisschilder des Freizeitbades sind zu beachten.
  • Das Föhnen der Haare ist badseitig nicht gestattet.
  • Die Schwimmhalle ist nach dem Training unverzüglich (spätestens nach 10 Minuten) zu verlassen. Das Duschen nach dem Training ist nicht erlaubt.
  • Den Anweisungen der Trainer/Innen und des Badpersonals ist Folge zu leisten.

Bitte beachtet unbedingt auch die bindenden Hygieneregeln im Anhang, welche das Betreten und das Verlassen der Schwimmhalle vor und nach dem Training betrifft.

Trotz der Einschränkungen sind wir froh, dass es wieder losgeht. Damit es so bleibt, möchten wir alle bitten sich unbedingt an die neuen Regeln zu halten!

und bleiben wir alle gesund !

Insgesamt ist das alles ein sehr eng getaktetes Konzept und wir müssen alle auf einander Rücksicht nehmen, gerade am Anfang vermutlich die Zeit im Wasser auch ein wenig mehr kürzen um die Wechselzeiten mit den Gruppen einzuhalten. Grundsätzlich werden wir alle damit nach einiger Zeit gut zurecht kommen.

Eure DLRG Schwarzenbek - Euer Vorstand

Trainingsstart im Augustinum Mölln (12.08.2020)

Trainingsstart in Mölln ab 17.08.2020, erstmal nur montags !   (Stand 12.08.2020)

Unsere Einschränkungen im Hallenbad:

  • Es dürfen nur gesunde, eingeladene TN am Training teilnehmen !
  • Die persönlichen Daten der Nutzer mit Namen, Adresse und Telefonnummer einschließlich der Nutzungszeit (Datum + Uhrzeit) müssen dem Augustinum zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen werden diese dem zuständigen Gesundheitsamt ausgehändigt.
  • Die 2 Gruppen treffen sich immer vor dem Eingang, der Fahrstuhl ist gesperrt. Das ist die Wechselzone, wir gehen gemeinsam in die Halle. Vor dem Wechsel muss immer eine Flächendesinfektion stattfinden der Vorgruppen abgeschlossen sein !
  • Die aktuellen Abstandsregeln sowie eine Maskenpflicht sind in der Wechelzone und bis / ab der Einzelumkleidekabine einzuhalten
  • Die maximal Personenzahl beträgt 20 (max. 12w/ max. 12m), da jeweils nur 12 nummerierte Einzelumkleiden zur Verfügung stehen. Theoretisch plus 2 Trainer, wenn diese quasi in Sportkleidung zur Halle kommen und sich nicht wirklich umziehen müssen.
  • Aufgrund der aktuellen Verordnung in SH dürfen Gruppen mit bis zu 10 Personen auch ohne die Abstandsregeln trainieren, das bedeutet für unser Training folgendes: mit jeweils 10 Sportler auf Bahn 1+2 & 4+5 - Bahn 3 muss frei bleiben (gesamt 20 Sportler)
  • In der gesamten Schwimmhalle gilt eine Einbahnstraßenregelung, Richtungspfeile auf dem Boden ( lt. Vorgabe durch das Augustinum)
  • Wir, als letzte Trainingsgruppe an dem Tag, brauchen keine Flächendesinfektion nach der Traingszeit durchführen, aber zwischendurch müssen wir desinfizieren (z.B. WC's).
  • Das Material zur Flächendesinfektion wird grundsätzlich vom Augustinum gestellt und auch nur dieses darf verwendet werden.
  • Im Hallenbadbereich stehen keine Sitzmöglichkeiten zur Verfügung. Nach dem Duschen gehen die TN sofort auf die Doppelbahnen ( Bahn 1+2 & Bahn 4+5 )
  • Die Hygiene-Einweisung ist am Mo. 10.08.2020 erfolgt.
  • Wir trainieren in 2 Gruppen:
    • Gruppe 1 (Bahn 1&2, Fitschwimmen mit Aqua-Fit-Einlagen (vorerst ohne Hilfsmittel) -- max. 10 TN
    • Gruppe 2 (Bahn 4&5, Schnell- und Rettungsschwimmer (vorerst ohne Hilfsmittel) -- max. 10 TN
    • 2 Trainer (nur am Beckenrand)
    • 2 Helfer (1x w / 1x m) in eingewiesener Desinfektion !
  • Das Föhnen der Haare sowie das Singen ist nicht erlaubt.
  • alle müssen um 21:30 Uhr raus sein => Wechselzone (Maskenpflicht, Abstandsregeln, etc.)

bleiben wir alle gesund !

Insgesamt ist das alles ein sehr eng getaktetes Konzept und wir müssen alle auf einander Rücksicht nehmen, gerade am Anfang vermutlich die Zeit im Wasser auch ein wenig mehr kürzen um die Wechselzeiten mit den Gruppen einzuhalten. Grundsätzlich haben die DLRG Mölln nud der MSV das Verfahren aber schon einige Zeit getestet und kommt damit gut zurecht.

Wir hoffen auf Eurer Verständnis und Eure Unterstüzung sowie auf die Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regeln, nur dann können wir wieder zusammen Schwimmen !

Die Wiederaufnahme erfolgt erst einmal in Mölln, aber die Planung für Reinbek laufen.

Euer Vorstand

Fortführung der Veranstaltungen-Absagen (10.06.2020)

Fortführung der Veranstaltungs-Absagen der DLRG Schwarzenbek e.V.

Liebe DLRG-Engagierte, die Corona-Virus-Krise ist noch nicht vorbei ! Ab dem 08.06.2020 gelten in Schleswig-Holstein weitere Lockerungen im Umgang mit der Corona-Pandemie. Hierzu werden auch Freibäder und erste Hallenbäder geöffnet, allerdings mit Vorgaben und Einschränkungen . Eine Übersicht über die einzelnen Veränderungen findet Ihr auf der Homepage der Landesregierung:
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
„Freiheit und Verantwortung“- Die Regeln gelten für alle. Sie geben den Menschen im Land Freiheiten zurück, aber sie erfordern auch die Übernahme von Verantwortung durch jeden einzelnen von uns. Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich natürlich auch in der DLRG die Frage, wie es bei uns weitergeht. Auch wir beobachten die Veränderungen aufmerksam und werden uns ein Stück weit anpassen, immer im Einklang mit den Regeln und einem verantwortungsvollen Handeln für alle Mitglieder in unserer DLRG. Eure Gesundheit steht an erster Stelle. Deshalb haben wir weitere Entscheidungen getroffen, über die wir Euch nachfolgend informieren.

Die DLRG Schwarzenbek e.V. verlängert den Zeitraum bis zum 08.08.2020 (nach SH-Sommerferien) sämtliche Veranstaltungen / Trainingsbetrieb .

Dies beinhaltet vor allem den gesamten Schwimmbetrieb (alle Trainingszeiten: montags, mittwochs und donnerstags), aber auch die Jugendarbeit, Erste-Hilfe-Ausbildungen. Die verbleibenden Tätigkeiten werden wir ausschließlich auf den internen Geschäftsbetrieb und zwingend unaufschiebbare Ereignisse beschränken.Sämtliche Zusammenkünfte und Ausbildungsdienste werden wir im gleichen Zeitraum ebenfalls einstellen, um die allgemeine Einsatzbereitschaft anschliessend aufrechtzuerhalten. Diese Maßnahmen entsprechen den aktuellen Erkenntnissen und Ratschlägen der Experten der behördlichen Stellen und unseres DLRG-Landes- bzw. Bundesverbandes. – Wir danken für Euer/Ihr Verständnis und Eure/Ihre Mithilfe.

Für weiterführende Fragen stehen wir Euch unter E-Mail info@schwarzenbek.dlrg.de oder Tel.: 04151 / 7349 (evtl. AB) zur Verfügung

Sollte es zu Veränderungen der allgemeinen Situation kommen, werden wir Euch selbstverständlich zeitnah informieren.Achtet auf Euch, befolgt die offiziellen Gesundheits-Empfehlungen. Wir wünschen uns eine rasche Normaliesierung und freuen uns aus ein baldiges Wiedersehen.

Vorstand der DLRG Schwarzenbek e.V.

(Stand 10.06.2020)

Fortführung der Veranstaltungen-Absagen (18.05.2020)

Fortführung der Veranstaltungs-Absagen der DLRG Schwarzenbek e.V.

Liebe DLRG-Engagierte, die Corona-Virus-Krise ist noch nicht vorbei ! Ab dem 18.05.2020 gelten in Schleswig-Holstein. zahlreiche Erleichterungen im Umgang mit der Corona-Pandemie. So ist es künftig erlaubt, dass sich
Personen aus zwei Hausständen privat und in der Öffentlichkeit treffen. Ferner werden der Tourismus und die Gastronomie mit entsprechenden Auflagen freigegeben. Eine Übersicht über die einzelnen Veränderungen findet Ihr auf der Homepage der Landesregierung:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200507_regierungsbericht_landtag.html
„Freiheit und Verantwortung“- Die Regeln gelten für alle. Sie geben den Menschen im Land Freiheiten zurück, aber sie erfordern auch die Übernahme von Verantwortung durch jeden einzelnen von uns. Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich natürlich auch in der DLRG die Frage, wie es bei uns weitergeht. Auch wir beobachten die Veränderungen aufmerksam und werden uns ein Stück weit anpassen, immer im Einklang mit den Regeln und einem verantwortungsvollen Handeln für alle Mitglieder in unserer DLRG. Eure Gesundheit steht an erster Stelle. Deshalb haben wir weitere Entscheidungen getroffen, über die wir Euch nachfolgend informieren.

Die DLRG Schwarzenbek e.V. verlängert den Zeitraum bis zum 07.06.2020 sämtliche Veranstaltungen / Trainingsbetrieb .

Dies beinhaltet vor allem den gesamten Schwimmbetrieb (alle Trainingszeiten: montags, mittwochs und donnerstags), aber auch die Jugendarbeit, Erste-Hilfe-Ausbildungen. Die verbleibenden Tätigkeiten werden wir ausschließlich auf den internen Geschäftsbetrieb und zwingend unaufschiebbare Ereignisse beschränken.Sämtliche Zusammenkünfte und Ausbildungsdienste werden wir im gleichen Zeitraum ebenfalls einstellen, um die allgemeine Einsatzbereitschaft anschliessend aufrechtzuerhalten. Diese Maßnahmen entsprechen den aktuellen Erkenntnissen und Ratschlägen der Experten der behördlichen Stellen und unseres DLRG-Landes- bzw. Bundesverbandes. – Wir danken für Euer/Ihr Verständnis und Eure/Ihre Mithilfe.

Für weiterführende Fragen stehen wir Euch unter E-Mail info@schwarzenbek.dlrg.de oder Tel.: 04151 / 7349 (evtl. AB) zur Verfügung

Sollte es zu Veränderungen der allgemeinen Situation kommen, werden wir Euch selbstverständlich zeitnah informieren.Achtet auf Euch, befolgt die offiziellen Gesundheits-Empfehlungen. Wir wünschen uns eine rasche Normaliesierung und freuen uns aus ein baldiges Wiedersehen.

Vorstand der DLRG Schwarzenbek e.V.

(Stand 13.05.2020)

Verlängerung der Veranstaltungen-Absagen (20.04.2020)

Fortführung der Veranstaltungs-Absagen der DLRG Schwarzenbek e.V.

Liebe DLRG-Engagierte, die Corona-Virus-Krise ist noch nicht vorbei ! Die Maßnahmen scheinen zu greifen, aber wir müssen unsere Einschränkungen um das Virus einzudämmen und dessen Ausbreitung zu verlangsamen, Gerade wir, als eine Organisation, die Leben rettet, stehen ganz erheblich in der Verantwortung und Fürsorge für unsere Mitglieder, Kursteilnehmer und Mitmenschen. Deshalb haben wir weitere Entscheidungen getroffen, über die wir Euch nachfolgend informieren.

Die DLRG Schwarzenbek e.V. verlängert den Zeitraum bis zum 17.05.2020 sämtliche Veranstaltungen / Trainingsbetrieb .

Dies beinhaltet vor allem den gesamten Schwimmbetrieb (alle Trainingszeiten: montags, mittwochs und donnerstags), aber auch die Jugendarbeit, Erste-Hilfe-Ausbildungen. Die verbleibenden Tätigkeiten werden wir ausschließlich auf den internen Geschäftsbetrieb und zwingend unaufschiebbare Ereignisse beschränken.Sämtliche Zusammenkünfte und Ausbildungsdienste werden wir im gleichen Zeitraum ebenfalls einstellen, um die allgemeine Einsatzbereitschaft anschliessend aufrechtzuerhalten. Diese Maßnahmen entsprechen den aktuellen Erkenntnissen und Ratschlägen der Experten der behördlichen Stellen und unseres DLRG-Landes- bzw. Bundesverbandes. Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahmen und Empfehlungen sehr weitreichend sind, aber wir halten diese in der aktuellen Situation für richtig und notwendig, um die Verbreitung des Virus einzudämmen bzw. zu verlangsamen. – Wir danken für Euer/Ihr Verständnis und Eure/Ihre Mithilfe.

Für weiterführende Fragen stehen wir Euch unter E-Mail info@schwarzenbek.dlrg.de oder Tel.: 04151 / 7349 (evtl. AB) zur Verfügung

Sollte es zu Veränderungen der allgemeinen Situation kommen, werden wir Euch selbstverständlich zeitnah informieren.Achtet auf Euch, befolgt die offiziellen Gesundheits-Empfehlungen. Wir wünschen uns eine rasche Normaliesierung und freuen uns aus ein baldiges Wiedersehen.

Vorstand der DLRG Schwarzenbek e.V.

(Stand 20.04.2020)

Absage aller Veranstaltungen (13.03.2020)

Absage aller Veranstaltungen der DLRG Schwarzenbek e.V.

Liebe DLRG-Engagierte, je mehr sich das Corona-Virus ausbreitet, desto mehr sind auch Organisationen, Vereine und Institutionen gefordert, passende Maßnahmen zu ergreifen, um das Virus einzudämmen und dessen Ausbreitung zu verlangsamen.

Gerade wir, als eine Organisation, die Leben rettet, stehen ganz erheblich in der Verantwortung und Fürsorge für unsere Mitglieder, Kursteilnehmer und Mitmenschen.

Deshalb haben wir weitere Entscheidungen getroffen, über die wir Euch nachfolgend informieren.

Die DLRG Schwarzenbek e.V. stellt für den Zeitraum vom 13.03.2020 bis zum 30.04.2020 sämtliche Veranstaltungen / Trainingsbetrieb ein.

Dies beinhaltet vor allem den gesamten Schwimmbetrieb (alle Trainingszeiten: montags, mittwochs und donnerstags), aber auch die Jugendarbeit, Erste-Hilfe-Ausbildungen, etc., sowie auch unsere Jahreshauptversammlungen am 27.03.2020 und Sitzungen.Die verbleibenden Tätigkeiten werden wir ausschließlich auf den internen Geschäftsbetrieb und zwingend unaufschiebbare Ereignisse beschränken.Sämtliche Zusammenkünfte und Ausbildungsdienste werden wir im gleichen Zeitraum ebenfalls einstellen, um die allgemeine Einsatzbereitschaft anschliessend aufrechtzuerhalten.Diese Maßnahmen entsprechen den aktuellen Erkenntnissen und Ratschlägen der Experten der behördlichen Stellen und unseres DLRG-Landes- bzw. Bundesverbandes.Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahmen und Empfehlungen sehr weitreichend sind, aber wir halten diese in der aktuellen Situation für richtig und notwendig, um die Verbreitung des Virus einzudämmen bzw. zu verlangsamen. – Wir danken für Euer/Ihr Verständnis und Eure/Ihre Mithilfe.

Für weiterführende Fragen stehen wir Euch unter E-Mail info@schwarzenbek.dlrg.de oder Tel.: 04151 / 7349 (evtl. AB) zur Verfügung.

Sollte es zu Veränderungen der allgemeinen Situation kommen, werden wir Euch selbstverständlich zeitnah informieren.Achtet auf Euch, befolgt die offiziellen Gesundheits-Empfehlungen. Wir wünschen uns eine rasche Normaliesierung und freuen uns aus ein baldiges Wiedersehen.

Vorstand der DLRG Schwarzenbek e.V.

(Stand 13.03.2020)

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.