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Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 29. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie ist am 3.April in Kraft und ist gültig bis zum 30. April 2022.
Die Änderungen der Verordnung basieren auf den Anpassungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes, das seit dem 3. April 2022 nur noch bestimmte Einschränkungen unter strengen Voraussetzungen zulässt.
§ 2 Allgemeine Empfehlungen zur Hygiene
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird insbesondere in Innenräumen empfohlen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht.
Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.
§ 5 Veranstaltungen
entfällt!
§ 11 Sport
entfällt!
Datum15.02.2022) Die Corona-Lage in Schleswig-Holstein entspannt sich immer mehr. Deshalb hebt die Landesregierung bis zum 20. März zahlreiche Beschränkungen auf.
Ministerpräsident Daniel Günther steht an einem Pult, auf dem zahlreiche Mikrofone stehen. Ministerpräsident Daniel Günther stellte die Ergebnisse des Gesprächs zwischen Länderchefs und Kanzlerin in Kiel vor. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Ministerpräsident Günther stellte die geplanten nächsten Schritte der Landesregierung in Kiel vor.
© Staatskanzlei
"Wir befinden uns an einem Wendepunkt, an dem wir Beschränkungen zurücknehmen und unseren Weg zurück zur Normalität begehen werden", sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Gemeinsam mit seiner Stellvertreterin und seinem Stellvertreter, Finanzministerin Monika Heinold und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg, legte Günther dazu die Eckpunkte eines Stufenplans für die kommenden Wochen vor. Grundlage dafür seien die hohen Impfquote und die geringe Auslastung der Intensivstationen im echten Norden. "Die Anstrengungen, die wir gemeinsam unternommen haben, zahlen sich in Schleswig-Holstein aus", sagte Günther.
Notwendige Anpassungen
Der Plan stütze sich auf das Votum des Expertenrats der Landesregierung. Dieser trage den Stufenplan nicht nur mit, sondern halte ihn auch für rechtlich geboten. Mit Blick auf die am Mittwoch tagende Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler sagte Günther, Schleswig-Holstein werde die nun verkündeten Schritte auf jeden Fall umsetzen. "Dahinter werden wir nicht zurückgehen." Die Rahmenbedingungen in Schleswig-Holstein gäben das her.
Sorgfältige Abwägung
Finanzministerin Monika Heinold betonte, das Kabinett habe sich auf Eckpunkte eines Stufenplans verständigt, mit dem das Land große Schritte in Richtung Normalität gehe. "Wir müssen uns immer die Frage stellen, was bei der Begrenzung von Freiheitsrechten vertretbar ist." Die psychischen Belastungen durch die Einschränkungen sei insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sehr hoch. "Deshalb ist es wichtig, dass wir Einschränkungen jetzt situationsangemessen zurücknehmen."
Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg erklärte, die Gesellschaft müsse lernen, mit dem Virus zu leben. "Der Übergang zur Endemie bedeutet nicht, dass das Virus verschwindet." Vielmehr bedeute er mehr Freiheit, mehr Eigenverantwortung, mehr Vorsorge und mehr Konzentration auf den Schutz vulnerabler Gruppen. "Wir werden es damit zu tun haben, dass wir uns zurechtfinden müssen, Wunden heilen müssen, die in den letzten 23 Monate in der Gesellschaft geschlagen wurden. Wir werden das gemeinsam schaffen." In den nächsten Tagen und Wochen würden die Menschen lernen, mit der wiedergewonnenen Freiheit umzugehen. "Wir werden lernen müssen, dass freiheitseinschränkende Maßnahmen eben nicht die Normalität sind, sondern der Ausnahmezustand."
Kontaktbeschränkungen werden gelockert
In einem ersten Schritt werden ab Sonnabend, 19. Februar, die Kontaktbeschränkungen für private Treffen angepasst. Das bedeutet künftig: Nehmen ungeimpfte Personen teil, dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen. Sind alle geimpft, gibt es keine Beschränkungen mehr. Dies gilt auch für private Veranstaltungen in Lokalen und Restaurants.
Weitgehendes Ende für 2G ab 3. März
Ab Donnerstag, 3. März, gelte dann Stufe zwei des Plans, kündigte Günther an. Dann werden die 2G- und 2G-Plus-Regelungen durch die 3G-Regelung ersetzt. Damit können ab dem 3. März auch Ungeimpfte wieder Angebote der Beherbergung, Freizeit, Kultur und außerschulische Bildung wahrnehmen. Auch für den Sport und körpernahe Dienstleistungen gilt wieder die 3G-Regel.
Ausnahmen gibt es jedoch weiterhin bei Großveranstaltungen und in Diskotheken. Hier gilt weiterhin die 2G-Regel für Veranstaltungen sowie die 2G-Plus-Regel in Discos. Auch die Maskenpflicht bleibe dort weiterhin bestehen, sagte Günther: "Die Maskenpflicht wird in Innenräumen das Letzte sein, das abgeschafft wird."
Keine Obergrenze bei Gottesdiensten
Für Versammlungen und Gottesdienste entfallen die Teilnehmerbegrenzungen, es gilt allerdings die 3G-Regel. Alternativ können die Veranstalter die Sitzplätze der Teilnehmer auch im Schachbrettmuster verteilen. Es muss grundsätzlich ein Hygienekonzept erstellt werden, das auch punktuelle Maskenpflichten vorsieht, etwa beim Gemeindegesang.
Kleine Veranstaltungen im Freien ohne Einschränkungen
Bei Veranstaltungen im Innenbereich mit weniger als 500 Teilnehmenden gilt künftig die 3G-Regel. Im Freien gibt es keine Vorgaben im Hinblick auf den Impfstatus.
Gleichzeitig kündigte sich der Ministerpräsident an, sich bei der morgigen Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs für einen großen Schritt in Richtung Normalität bei Großveranstaltungen einzusetzen. "Wir halten es für richtig, bis 25.000 Teilnehmern keine Kapazitätsbeschränkungen zu machen", sagte Günther. Er sei davon überzeugt, dass bundesweit einheitliche Regelungen an dieser Stelle notwendig seien. "Dazu sind aber deutliche Erhöhungen der derzeitigen Beschränkungen notwendig."
Keine Beschränkungen ab 20. März
In einer dritten Stufe werden zum 20. März entfallen in Schleswig-Holstein auch die 3G-Regelungen. Es gilt dann nur noch die Maskenpflicht.
Fahrplan für Schulen und Kitas
Gleichzeitig bleiben die Test-Regeln für die Eltern von Kita-Kindern bestehen, sagte Günther. In den kommenden Wochen werde die Landesregierung über die Regeln nach dem 20. März beraten. In den Schulen fällt die Kohortenregelung ab dem 3. März weg, die Testpflicht ab dem 20. März. Darüber hinaus kündigte der Regierungschef an, dass die Maskenpflicht in der Schule mit Beginn der Osterferien enden solle.
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(Stand: 07.09.2021 14:43 Uhr) Wo nur Geimpfte, Genesene und Getestete zusammenkommen, gelten in Schleswig-Holstein ab dem 20. September keine Corona-Auflagen mehr. Das hat die Landesregierung am Dienstag mitgeteilt. [SH - Aktuelle Info's]
Schleswig-Holstein ändert die Corona-Regeln ab dem 20. September: Auf Veranstaltungen und in allen Einrichtungen, wo nur Menschen zusammenkommen, die getestet, geimpft oder genesen sind, gelten dann keinerlei weitere verpflichtende Auflagen mehr - dazu zählt auch die Maskenpflicht. Auch Aktivitäten im Außenbereich sind dann weitgehend unreguliert. Das hat die Landesregierung am Mittag auf einer Pressekonferenz mitgeteilt. Es gebe nur die Empfehlung, dort Masken zu tragen, wo Abstände nicht eingehalten werden können, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU): "Dort, wo 3G nicht geregelt werden kann - im Einzelhandel, im ÖPNV - gelten die Beschränkungen im bisherigen Zustand." Günther sprach von einer "geöffneten 3G-Welt", die es ab dem 20. September in Schleswig-Holstein gebe.
Darüber hinaus erläuterte Günther ein neues Drei-Stufen-Modell der Corona-Regeln - ein Ampelsystem. Die ab dem 20. September gültigen Regeln seien die mittlere (gelbe) Stufe. "Wir werden sicher eine längere Zeit in der gelben Phase sein", sagte Günther. Wenn sich die Corona-Lage und die Impfquote weiter verbessere, könne man auf die grüne Stufe gehen, in ein Leben ganz ohne Einschränkungen wie vor Corona. Wenn die Lage sich allerdings verschlechtere, so Günther, könnten sich Veranstalter und Einrichtungen in der roten Stufe entscheiden, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene einlassen - oder wieder die Maskenpflicht einführen und mit Kapazitätsbeschränkungen arbeiten.
Testpflicht wird wieder eingeführt (SH-Ministerpräsident, 17.08.2021)
Ab Montag, 23. August, gilt in bestimmten Bereichen eine landesweite Testpflicht für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind.
Für den Zutritt zu bestimmten Innenbereichen ist für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, bald wieder ein negativer Testnachweis erforderlich. © dpa
Die Landesregierung hat sich auf die Eckpunkte für eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt, um die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse in Schleswig-Holstein umzusetzen.
Die neue Verordnung tritt am Montag, 23. August, in Kraft.
Zentraler Punkt ist eine landesweite Testpflicht im Sinne der 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) für den Zutritt zu Innenbereichen. Die Testpflicht wird für ganz Schleswig-Holstein eingeführt, da die Inzidenz im Land über dem vereinbarten Schwellenwert von 35 liegt. So soll außerdem ein für die Bürger:innen verlässliches und einheitliches Regelwerk geschaffen werden – ohne regionale Ausnahmen.
Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen ab dem 23. August einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) für folgende Bereiche vorlegen:
Die 3G-Regelung gilt nicht für Teilnehmer:innen von Versammlungen, Gottesdiensten sowie für Besucher:innen von Bibliotheken. Auch von der 3G-Regelung ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie Schüler:innen unter 18 Jahren, die regulär zweimal pro Woche in der Schule getestet werden.
Daniel Günther: "Wir bringen unser Land gut durch die Krise" Datum 24.03.2021
Bund und Länder haben noch einmal über die Beschlüsse vom Dienstag beraten. Ministerpräsident Günther berichtete im Landtag über die Ergebnisse.
Der harte Oster-Lockdown ist vom Tisch – das haben die Ministerpräsident:innen der Länder und die Bundeskanzlerin in einer außerplanmäßigen Konferenz beschlossen. Vor den Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags stellte Ministerpräsident Daniel Günther nun die Ergebnisse der Verhandlungen vor. Es sei kein leichter Tag, sagte er. Auch wenn die Bundeskanzlerin die Verantwortung für diese Fehlentscheidung übernommen habe, seien es die Regierungschef:innen gewesen, die dem Vorschlag zugestimmt hätten. Dennoch sei es gerade in einer Pandemie wichtig, falsche Entscheidungen auch zurückzunehmen. "Deswegen finde ich es richtig, dass wir diesen Fehler gemeinsam eingestanden und korrigiert haben."
Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen.
Zu den Ergebnissen der jüngsten Bund-Länder-Konferenz sagte Günther, er habe sich mehr erhofft. Dennoch trage er die Entscheidungen mit. Die Vertreter:innen der Länder hatten vereinbart, dass touristische Beherbergungsbetriebe und die Außengastronomie über die Ostertage weiterhin geschlossen bleiben müssten. Im Vorfeld der Konferenz hatte sich der Regierungschef gemeinsam mit Niedersachsens Ministerpräsident Stefan Weil und seiner Amtskollegin in Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, für vorsichtige Lockerungen in diesem Bereich ausgesprochen. Günther dankte Weil und Schwesig für ihre Unterstützung: ""Das war Verlässlichkeit. Wir haben uns in der Konferenz gemeinsam für die norddeutschen Interessen eingesetzt."" Der Vorschlag sei jedoch am Widerstand der anderen Länder und der Bundesregierung gescheitert.
Erfolge habe es jedoch in Bezug auf Unterstützungsleistungen für die betroffenen Branchen gegeben, sagte der Regierungschef. So habe der Bund zugesichert, zusätzliche Hilfszahlungen für besonders belastete Branchen aufzulegen, die seit langem geschlossen sind. Er gehe davon aus, dass insbesondere auch Hotels und Gaststätten davon profitieren werden. ""Das halte ich für zwingend notwendig, denn insbesondere diese Bereiche sind zum Teil am Ende ihrer Kräfte.""
Modellregionen für kontrollierte Öffnungen
Darüber hinaus hätten sich Bund und Länder darauf verständigt, Modellregionen zu definieren, in denen weitere Öffnungsschritte unter kontrollierten Bedingungen möglich sein sollen. Dazu zählten insbesondere regelmäßige Corona-Tests. Die Landesregierung werde darüber beraten und Anfang der kommenden Woche geeignete Regionen benennen.
Achtsam bleiben !
""Ich sage mit Stolz: Wir bringen unser Land gemeinsam gut durch diese Krise"", sagte Günther. Auch wenn die Infektionszahlen in Schleswig-Holstein deutlich niedriger seien als in anderen Teilen Deutschlands, bleibe die Landesregierung weiterhin vorsichtig und umsichtig. ""Unser Handeln beweist, dass behutsame Öffnungsschritte möglich sind." "Er werde sich bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz dafür einsetzen, kündigte der Regierungschef an. Gleichzeitig appellierte er an die Bürger:innen, sich in den nächsten Wochen weiterhin vorsichtig zu verhalten.
Außengastronomie soll nach Ostern öffnen dürfen.
Am 12. April werde eine neue Verordnung in Kraft treten, erklärte Günther. Diese werde erste Öffnungen für die Außengastronomie in Kreisen mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 beinhalten.
Lockdown-Ligth, Datum 12.02.2021 [ Quelle: Landesregierung SH ]
Nach der Konferenz von Bund und Ländern verlängert die Landesregierung die bisherigen Corona-Regelungen. Erste Änderungen sind ab dem 22. Februar geplant.
Ein Großteil der Grundschulen soll ab dem 22. Februar wieder in den Präsenzunterricht gehen. © dpa
Schleswig-Holstein verlängert den Lockdown bis zum 21. Februar. Darauf hatten sich die Koalitionsspitzen im Anschluss an die Konferenz der Ministerpräsident:innen der Länder mit der Bundeskanzlerin geeinigt. Nun wird die bestehende Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert.
Damit gelten die bisherigen Regelungen, etwa zu Kontaktbeschränkungen, Besuchen in Pflegeeinrichtungen sowie Kita Kita-Schließungen, bis einschließlich 21. Februar. Zugleich wird die Corona-Quarantäneverordnung bis zum 7. März verlängert.
In der kommenden Woche wird die Landesregierung verschiedene Änderungen umsetzen. So sollen unter anderem die Kindertagesstätten ab dem 22. Februar wieder in den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen gehen. Auch die Grundschüler:innen kehren dann wieder in den Präsenzunterricht unter Coronabedingungen in die Schulen zurück. Ausnahmen gelten dabei für die Kreise und kreisfreien Städte mit diffusem, höheren Infektionsgeschehen oder Verbreitung einer Virusvariante.
Weitere Erleichterungen sind für den 1. März vorgesehen, beispielsweise die Öffnung von Sportstätten, Wildparks und Friseurbetrieben.
Begründung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 12. Februar 2021 gemäß § 28a Absatz 5 Satz 1 IfSG:
Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben.
Derzeit bewegen sich die Zahlen mit leicht sinkender Tendenz. Aktuell (Stand 11. Februar 2021) haben in Schleswig-Holstein sieben Kreise und kreisfreie Städte die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschritten (Stand 27. November 2020: 5 Kreise und kreisfreie Städte). Ein Kreis und zwei kreisfreie Städte haben die Zahl von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen aktuell überschritten. Der höchste Inzidenzwert liegt aktuell (Stand 11. Februar 2021) bei 133,1 in der kreisfreien Stadt Flensburg. Die 7-Tages-Inzidenz liegt im Landesschnitt aktuell bei 61,5 (Stand 11. Februar 2021).
Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen aktuell beibehalten werden. Im Übrigen wird auf die Begründung der Landesverordnung vom 22. Januar 2021 (im Internet abrufbar unter der Adresse transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/landesverordnung-zur-bekampfung-des-coronavirus-sars-cov-2-vom-22-januar-2021) Bezug genommen.
Nach dem Hinweis aus einem Gesundheitsamt über im Umlauf befindliche mangelhafte KN95-Masken warnt das Gesundheitsministerium vor deren Nutzung.
© Sozialministerium [ Quelle: Landesregierung SH ]
Masken mit folgender Bezeichnung sollten derzeit nicht genutzt werden:
KN95 Protective Mask,
Model No: ZX-168,
GB-2626-2006
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese aufgrund deutlicher Mängel ihre Funktion nicht erfüllen und dadurch die Übertragung einer Infektion begünstigen.
Die Masken entsprechen nach den derzeitigen Kenntnissen auch nicht den Anforderungen der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, dürfen also beispielsweise auch nicht in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Der Vertriebsweg ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Vorzeitig wurde von der Bundesregierung und den Ländern die Fortführung des Lockdown-Ligth verlängert. Unsere Trainingsstätten, die Schwimmhalle Augustinum in Mölln und das Freizeitbad in Reinbek, bleiben somit weiterhin geschlossen. Wir müßen alle geduldig mitarbeiten, das sich die Corona-Lage entspannt und wir baldigst wieder im Trainingsbetrieb treffen können. Bitte habt weiter Geduld und unterstüzt das Vorhaben durch Einsicht. Bleibt geduldig, vorsichtig und gesund. Wir informieren Euch hier über weitere Entscheidungen.
Euer Verein
Lockdown-Ligth, Datum 22.01.2021 [ Quelle: Landesregierung SH ]
Das Land hat neue Regelungen im Kampf gegen Corona beschlossen, unter anderem die Verschärfung der Maskenpflicht.
Ab Montag gilt im echten Norden eine verschärfte Maskenpflicht in Supermärkten und im ÖPNV. © dpa
Das Land hat ebenfalls die Corona-Quarantäneverordnung angepasst. Mit Blick auf den Eintrag von Virusvarianten wurde die Quarantänedauer von 10 auf 14 Tage verlängert. Die Möglichkeiten zur Verkürzung durch "Frei-Testung" sowie die "Arbeitsquarantäne" entfallen.
Per Erlass werden Testpflichten für Grenzpendler und Grenzgänger in Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte eingeführt. Analog zu den Regelungen in Dänemark müssen diese künftig einen negativen Corona-Test (PCR oder POC) vorweisen können, der höchstens sieben Tage alt sein darf.
Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss bereits laut Bundes-Einreiseverordnung spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.
Verordnungen und Erlasse werden hier veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Die Fortführung des Lockdown-Ligth wurde beschlossen. Unsere Trainingsstätten, die Schwimmhalle Augustinum in Mölln und das Freizeitbad in Reinbek, bleiben weiterhin geschlossen. Wir müßen alle geduldig mitarbeiten, das sich die Corona-Lage entspannt und wir baldigst wieder im Trainingsbetrieb treffen können. Bitte habt weiter Geduld und unterstüzt das Vorhaben durch Einsicht. Bleibt gesund und informiert Euch hier über weitere Entscheidungen.
Euer Verein
Lockdown-Ligth, Datum 05.01.2021 [ Quelle: Landesregierung SH ]
Bund und Länder haben sich auf die Verlängerung des Lockdowns sowie weitere Verschärfungen geeinigt. Ministerpräsident Günther informierte in Kiel über die Ergebnisse des Corona-Gipfels. © Staatskanzlei
"Wir haben in Deutschland ein zu hohes Infektionsgeschehen - auch bei uns in Schleswig-Holstein sind die Zahlen immer noch erschreckend hoch. Wir haben immer noch kein genaues Lagebild darüber, wie sich die Zahlen über Weihnachten und Neujahr entwickelt haben. Im Moment sind wir bei Werten etwas über 80, aber ich glaube, es ist eine Tatsache, dass im Moment nicht das ganze Infektionsgeschehen abgebildet ist", sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. "Die Zeit für Lockerungen ist deshalb im Moment nicht gegeben".
Nach Gesprächen mit Experten hatten sich die Ministerpräsident:innen der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel deshalb auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar, strengere Kontaktbeschränkungen sowie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Hochinzidenzgebieten verständigt.
Schulen sollen ebenfalls bis zum Monatsende weitestgehend geschlossen bleiben. Es findet kein Präsenzunterricht statt, sondern lediglich eine Notbetreuung. Für die Abschlussklassen solle es eine Präsenzmöglichkeit geben, kündigte Günther an. Diese und weitere Regelungen für den Schulbetrieb werde Bildungsministerin Karin Prien am Mittwoch bekanntgeben. Auch über die Regelungen für Kitas werde dann informiert.
Die hohen Infektionszahlen machten zwei weitere Verschärfungen notwendig, erklärte der Regierungschef. Bund und Länder hätten sich auf strengere Kontaktbeschränkungen geeinigt. Wie bereits im März gelte nun wieder die Regel, dass sich Angehörige eines Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen dürfen. "Ich weiß, dass das hart ist, aber wir brauchen eine weitere Beschränkung der Kontakte. Nur wenn sich alle an die Regeln halten, dann werden wir mit den Inzidenzzahlen in Schleswig-Holstein so weit nach unten kommen, dass wir wieder Perspektiven für diejenigen erreichen können, die deutlich härter als andere gebeutelt sind, weil sie ihrem Beruf nicht nachgehen können, sie ihre Betriebe nicht öffnen dürfen", sagte Günther.
Bund und Länder hatten sich außerdem auf eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit geeinigt. Das betrifft Menschen in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen. Diese dürfen sich dann nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Ausgenommen sind Fahrten zur Arbeit oder Arztbesuche. Reisen und Tagesausflüge sind dann nicht erlaubt. Derzeit sei Schleswig-Holstein noch weit von diesen Zahlen entfernt, sagte Günther, aber die Bundesländer, die den Bewegungsradius bereits eingesetzt haben, hätten damit gute Erfahrungen gemacht, auch, dass sich viele Menschen daran hielten.
"Das Ganze, was wir hier machen, lebt auch davon, dass möglichst viele Menschen das auch aus eigener Überzeugung mitmachen, dass alle eben auch wissen: Wenn wir durch diese schwere Krise kommen wollen, dann geht’s nur mit Solidarität", betonte Günther und appellierte an die Schweswig-Holsteiner:innen sich auch weiterhin an die Regeln zu halten.
Am 25. Januar wollen Bundeskanzlerin und Ministerpräsident:innen wieder zusammen kommen, um das weitere Vorgehen für Februar zu besprechen.
Die Fortführung des Lockdown-Ligth wurde beschlossen. Unsere Trainingsstätten, die Schwimmhalle Augustinum in Mölln und das Freizeitbad in Reinbek, bleiben weiterhin geschlossen. Wir müßen alle geduldig mitarbeiten, das sich die Corona-Lage entspannt und wir baldigst wieder im Trainingsbetrieb treffen können. Bitte habt weiter Geduld und unterstüzt das Vorhaben durch Einsicht. Bleibt gesund und informiert Euch hier über weitere Entscheidungen.
Euer Verein
Lockdown-Ligth, Datum 29.11.2020 [ Quelle: Landesregierung SH ]
Land passt Corona-Bekämpfungsverordnung an: Kosmetikstudios und Wildparks dürfen wieder öffnen, Kontaktbeschränkungen bleiben.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage und nach den Gesprächen der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch hat das Landeskabinett am Sonntag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Schleswig-Holstein verzeichnet im Gegensatz zum Bundesdurchschnitt vergleichsweise niedrige Infektionszahlen und setzt daher nicht alle Punkte der Beschlüsse der Bund-Länder-Gespräche um. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet.
Ministerpräsident Daniel Günther bedankte sich bei allen Schleswig-Holsteiner:innen, die mit ihrem disziplinierten Verhalten seit Monaten dazu beitrügen, dass die Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein beherrschbar bleibe. "Das ist auch weiterhin der Schlüssel, mit dem wir diese Herausforderung meistern werden. Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem wir alle wieder etwas mehr Zuversicht und Optimismus haben können. Jeder von uns kann dafür etwas tun, diese Krise zu meistern."
Die Landesregierung habe früh sehr einschneidende Regelungen beschlossen, um das Infektionsgeschehen zu bremsen und die Bürger:innen zu schützen. Dies zeige nun Wirkung, erklärte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. "In Schleswig-Holstein wird aufgrund der guten Ausgangslage deshalb an den grundsätzlichen Regelungen festgehalten – in einigen wenigen Bereichen können wir sogar vorsichtig wieder öffnen, in anderen Bereichen gibt es zusätzliche Maßnahmen. Nach wie vor besteht kein Grund zur Sorglosigkeit – Kontaktbeschränkungen, das Vermeiden von Menschenansammlungen, Hygieneregeln und die Maskenpflicht bleiben auch heute die effektivsten Mittel", appellierte Garg. Die Arbeitsfähigkeit der Gesundheitsämter, der Ärzt:innen und Pfleger:innen müsse stets gewährleistet sein.
Schleswig-Holstein behält die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen bei: Im öffentlichen Raum dürfen sich auch weiterhin maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Auch im privaten Raum bleibt die maximale Anzahl an Personen, die sich treffen dürfen bei zehn. Wichtig ist nach wie vor, Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum reduzieren.
Körpernahe Dienstleistungen wie in Nagel-, Kosmetik- sowie Massagestudios dürfen – unter Hygieneauflagen – wieder angeboten werden. Außerdem dürfen die Außenbereiche von Tierparks, Zoos, und Wildparks und ähnlichen Einrichtungen – unter Hygieneauflagen – wieder öffnen.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird räumlich ausgeweitet. Diese gilt nun zusätzlich nach Ausweisung durch die kommunalen Behörden auch in Bahnhöfen sowie an Bahnhofsvorplätzen und Haltestellen.
Außerdem muss nun auch in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Berufs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, sowie grundsätzlich am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen eine Mund-nasen-Bedeckung getragen werden.
Ausnahmen hierzu gelten:
In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Infektionszahlen im schleswig-holsteinischen Vergleich überdurchschnittlich hoch sind, werden regional verschärfte Regelungen in Kraft treten. Sie werden zwischen der Landesregierung und den Kreis-/oder Stadtverwaltungen abgestimmt und per Allgemeinverfügung vom Kreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt verkündet. Regional verschärfte Regelungen sind bisher für den Kreis Pinneberg und die Landeshauptstadt Kiel in Vorbereitung beziehungsweise Umsetzung.
Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 30. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 20. Dezember 2020.
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