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Kinderbeitragsförderung Möglichkeit : Teilhabegutschein

...des Jobcenters:

Mit der ALG II-Reform ("Hartz IV Reform") 2011 wurde auch der §28 des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) geändert. Nach Absatz 7, Satz 1 und Nr. 1 steht jedem Leistungsberechtigten bis zum 18. Lebensjahr ein Zuschuss "zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 15 Euro monatlich" zu, worunter auch Mitgliedsbeiträge in den Vereinen der Bereiche "Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit" zählen.

Anträge auf den Teilhabegutschein können beim Jobcenter Herzogtum Lauenburg - Schwarzenbek, Markt 8, 21493 Schwarzenbek gestellt werden. Das hierfür benötigte Formular zur Bestätigung der Mitgliedschaft senden Sie uns bitte kurzfristig zu. Da unsere Mitgliederverwaltung ehrenamtlich arbeitet, kann es zu längeren Bearbeitungsfristen kommen. Daher ist es sinnvoll, die Bestätigung frühzeitig anzufordern, um Nachteile zu Lasten Ihres Kindes zu vermeiden.

Haben Sie den durch uns bestätigten Vordruck beim Jobcenter abgegeben, stellt dieses in der Regel einen Teilhabegutschein aus, der von Ihnen an uns weitergereicht werden muss. Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren werden unsererseits dann mit dem Jobcenter abgerechnet und bereits gezahlte Beiträge ggf. an Sie zurück erstattet.

Weitere Informationen zu diesem Thema und die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales :

Bildungs- und Teilhabepaket

Die Anträge werden seitens der DLRG vertraulich behandelt. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne, natürlich auf Wunsch ebenso vertraulich, bei der Beantragung dieser Förderung!

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